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   BVerwG, 16.01.2008 - 9 B 3.08   

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https://dejure.org/2008,28338
BVerwG, 16.01.2008 - 9 B 3.08 (https://dejure.org/2008,28338)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.2008 - 9 B 3.08 (https://dejure.org/2008,28338)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 9 B 3.08 (https://dejure.org/2008,28338)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2008 - 9 B 3.08
    Dazu wäre erforderlich, dass die Beschwerde eine bestimmte, höchstrichterlich noch nicht geklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert und außerdem angibt, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.163

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der

    Lässt sich eine aufgeworfene Rechtsfrage - wie hier - ohne Weiteres aus dem Gesetz bzw. anhand des bislang erreichten Klärungsstands in Rechtsprechung und Schrifttum beantworten, kommt der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (BVerwG, B.v. 3.6.2008 - 9 B 3.08 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.236

    Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für Unterbringung im Internat eines

    Lässt sich eine aufgeworfene Rechtsfrage - wie hier - ohne Weiteres aus dem Gesetz bzw. anhand des bislang erreichten Klärungsstands in Rechtsprechung und Schrifttum beantworten, kommt der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (BVerwG, B.v. 3.6.2008 - 9 B 3.08 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.174

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der

    Lässt sich eine aufgeworfene Rechtsfrage - wie hier - ohne Weiteres aus dem Gesetz bzw. anhand des bislang erreichten Klärungsstands in Rechtsprechung und Schrifttum beantworten, kommt der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (BVerwG, B.v. 3.6.2008 - 9 B 3.08 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 13.05.2019 - 12 BV 18.2142

    Keine Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bei einer Jugendhilfeleistung bei

    Lässt sich eine aufgeworfene Rechtsfrage - wie hier - ohne Weiteres aus dem Gesetz bzw. anhand des bislang erreichten Klärungsstands in Rechtsprechung und Schrifttum beantworten, so liegt eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht vor (BVerwG, B. v. 3.6.2008 - 9 B 3/08 - juris, Rn. 6).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2009 - L 6 U 31/06
    Unter Berücksichtigung dessen hält es der Senat für gerechtfertigt, den Gegenstandswert einer Bescheidungsklage auf die Hälfte des Wertes einer entsprechenden Leistungsklage festzusetzen (ebenso Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschlüsse des 9. Senats vom 26. September 2007 - L 9 B 5/07 KA - und 21. August 2008 - L 9 B 3/08 KA - siehe auch Teil B. 3.1 Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit 2007, JurBüro 2007, 459 ff. = NZS 2007, 472 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2012 - L 9 B 24/08
    Die Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 08. Oktober 2008 - L 9 B 3/08 AS SF- wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2009 - L 15 SF 7/09
    Vielmehr sind die §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 und 4 RVG gegenüber § 178 S. 1 SGG das allgemeinere Gesetz (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 28. September 2006 - L 8 B 4/06 SO SF -, 01. März 2007 - L 4 B 66/05 KR -, 14. Juni 2007 - L 13 B 4/06 AS SF -, 26. Oktober 2007 - L 14 B 1/06 SF -, 29. Januar 2008 - L 1 B 3/07 R SF -, 08. Oktober 2008 - L 9 B 3/08 AS SF - und 10. August 2009 - L 9 SF 11/09 B - Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 178 Rdnr. 3; Böttiger in: Breitkreuz/Fichte, SGG, § 178 Rdnr. 7).
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